Entsprechend dem seit dem Schuljahr 2011/2012 in Hamburg geltenden Grundsatz „Fördern statt Wiederholen” hat es sich das GOA zur Aufgabe gemacht, seine Schülerinnen und Schülern bei Problemen in einzelnen Fächern frühzeitig durch direkt in den Unterricht integrierte Lernfördermaßnahmen sowie durch additive Förderangebote zu unterstützen. Mit dem Ziel, jedes Kind zu einem Bildungsabschluss führen zu können, der seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entspricht, bietet das GOA daher ein umfangreiches Förderprogramm mit speziellen, auf die Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Förderangeboten an. Diese und damit auch das gesamte Förderkonzept werden mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ständig weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen. Dabei ist es uns besonders wichtig, Lernmotivation zu erhalten und zu unterstützen.

I. Stand der individuellen Förderung am GOA

I.1      Lernförderung

Einen Überblick über die aktuellen Förderangebote am GOA gibt die folgende Abbildung. Für eine genaue Übersicht über die Inhalte und Angebote im laufenden Schuljahr klicken Sie bitte auf die einzelnen Säulen unseres Förderkonzepts.
foerderkonzept

Unser Förderkonzept beruht auf fünf Säulen:

  • Die erste Säule bilden die Förderangebote, bei denen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler frühestmöglich durch Fachkräfte diagnostiziert und bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um ein schon seit mehreren Jahren erfolgreich am GOA bestehendes Standbein der individuellen Förderung mit bewährten Diagnose-, Dokumentations- und Evaluationsinstrumenten.
  • Die zweite Säule umfasst den fachlichen Förderunterricht, in dem bestimmte fachliche Lücken leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler durch kontinuierliche, additive Fördermaßnahmen geschlossen werden sollen.
  • Die dritte Säule stellt die Differenzierung und Individualisierung im laufenden Unterrichtsprozess in den Vordergrund. Dabei geht es uns darum, Lernangebote so aufzuarbeiten, dass sie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler bei der Erreichung der Lernziele nicht überfordern, leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern aber auch die Chance geben, ihr Potenzial auszuloten bzw. auszubauen.
  • Die vierte Säule ist in die seit dem Schuljahr 2013/14 am GOA bestehende Möglichkeit der Ganztagesbetreuung integriert und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht und Begleitung einer qualifizierten Betreuungsperson zu erledigen.
  • Eine weitere Stärkung der individuellen Förderung am GOA stellt die seit dem Schuljahr 2013/14 bestehende fünfte Säule dar. Sie erweitert das bestehende Förderkonzept um das Angebot des Lerntrainings, bei dem speziell ausgebildete  Schülerinnen und Schülerinnen ab Klassenstufe 9 (Lerntrainer, Lerncoaches) jüngere Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 beim selbstständigen Lernen begleiten und bei fachlichen Problemen unterstützen. Diese Art der additiven Förderung bietet neben dem Aspekt der Leistungsverbesserung auch eine besondere Wertschätzung der Leistungsbereitschaft besonders begabter Schülerinnen und Schüler, die für die Ausbildung zum Lerntrainer ausgewählt werden.

Diese nebeneinander existierenden additiven sowie integrierten Förderangebote sollen sich ergänzen, um individuelle Lücken frühzeitig zu schließen.

Ein wesentlicher Leitgedanke ist hierbei die ständige Fortentwicklung der Qualität der oben beschriebenen Förderangebote. Damit verbunden ist, neben einer Sicherstellung der Qualität der ausgewählten Förderlehrkräfte und Lerncoaches, auch das Bemühen um die Zusammenstellung möglichst kleiner Lerngruppen. Unser Ziel ist es, eine effektive individuelle Betreuung und Förderung zu ermöglichen.

In der Umsetzung und Weiterentwicklung unseres Förderkonzeptes ist uns aber auch der Leitgedanke „Fördern ist Fordern ohne Überforderung“ sehr wichtig. Die Notwendigkeit einer Fördermaßnahme darf von den Schülerinnen und Schülern nicht als Bestrafung oder als Versagen verstanden werden, sondern als Angebot, dass ihnen die Möglichkeit bietet Lernerfolge zu erzielen, um so wieder mehr Freude und Motivation am Lernen zu entwickeln bzw. mehr Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten zu gewinnen. In diesem Zusammenhang ist es uns nicht nur wichtig, darauf zu achten, die Schülerinnen und Schüler nicht über Gebühr mit Fördermaßnahmen zu belasten, sondern ihren zusätzlichen Einsatz auch gebührend zu wertschätzen.

I.2      Begabungen erkennen und fördern

Den Jahrgangsstufen 5/6 und 7 bis 10 liegt, neben den unter I.1 erwähnten Angeboten für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, eine jeweils eigene Konzeption der Begabungsförderung zugrunde. Die detaillierten jahrgangsspezifischen Besonderheiten können den jeweiligen allgemeinen Darstellungen auf der Homepage entnommen werden.

II.       Organisation und Sicherung der Abläufe

Fördermaßnahmen können nur dann greifen, wenn ein klarer Förderablauf die Arbeit leitet. Dieser sollte Raum bieten, erforderliche Fördermaßnahmen zwischen Schule, Schüler/Schülerin und Elternhaus einvernehmlich abzustimmen, regelmäßig zu evaluieren und den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Dabei dürfen nicht nur der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer alle Aufgaben übertragen werden, sondern in der Realisierung sind Eltern, Lernende, Klassen- und Förderkollegen sowie alle weiteren Stütz- und Beratungssysteme gleichermaßen in der Verantwortung. Einen Einblick in die Organisation des Förderkonzepts des GOA gibt die folgende Übersicht.

  • Schülerinnen und Schüler, die Gefahr laufen, zum Halbjahr bzw. am Ende eines Schuljahres in einem Fach die Note 4- oder schlechter zu erhalten, werden von den Fach- bzw. Klassenlehrern für eine Fördermaßnahme vorgeschlagen. Dies geschieht im Anschluss an die Lernentwicklungsgespräche auf den Zeugniskonferenzen. Daraus ergeben sich zwei Förderblöcke, d.h. die Anmeldung zu oder Abmeldung aus den Förderkursen ist nur zu Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich. Dies ist sinnvoll, da Förderung nur im Sinne eines regelmäßigen und fortlaufenden Prozesses effektiv greifen kann. In Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auch im Verlauf des Halbjahres für eine Fördermaßnahme nachgemeldet werden.
  • Um die Schülerinnen und Schüler nicht über Gebühr zu belasten und eine Fokussierung auf die zentralen Probleme zu ermöglichen, sind, wenn möglich, nicht mehr als zwei Fördermaßnahmen gleichzeitig pro Schüler/Schülerin festzulegen.
  • Die Klassenlehrer informieren den Schüler/die Schülerin und die Eltern über die Entscheidung der Zeugniskonferenz und füllen die Lern- und Fördervereinbarung aus.
  • Die Lern- und Fördervereinbarung wird vom Schüler/der Schülern und den Eltern unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind die dort festgelegten Fördermaßnahmen verbindlich und haben denselben Status wie der normale Unterricht.
  • Krankheitsbedingtes Fehlen ist im Schulbüro durch die Eltern zu melden und schriftlich bei der unterrichtenden Lehrperson zu entschuldigen.
  • Bei wiederholtem unentschuldigten Fehlen oder auf andere Gründe zurückzuführendes Fehlverhalten im Rahmen des Förderunterrichts/Lerntrainings wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Verändert sich das Lern- und Arbeitsverhalten im Anschluss an dieses Schreiben nicht, hat dies den Ausschluss von der Fördermaßnahme  zur Folge.
  • Der Förderzeitraum beträgt für das Lerntraining 8-10 Wochen. Der Förderunterricht läuft über ein ganzes Schuljahr, um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen. Zum Halbjahr wird jedoch überprüft, ob die fachlichen Lücken bereits soweit geschlossen werden konnten, dass eine ausreichende Leistung erzielt werden konnte. In diesem Fall kann die Fördermaßnahme durch den Förderlehrer für den betreffenden Schüler beendet werden. Sollte noch Förderbedarf bestehen, dann kann die Fördermaßnahme verlängert werden. Letzteres gilt auch für das Lerntraining.
  • Aus organisatorischen Gründen endet jede Fördermaßnahme spätestens mit Ende des Schuljahres. Sie kann aber bei Bedarf im nächsten Schuljahr verlängert werden.

III.       Diagnose, Dokumentation und Evaluation

III.1 Diagnoseverfahren

Schulische Förderung ist nur dann erfolgversprechend, wenn sie an der individuellen Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler orientiert ist. Durch Zeugnisnoten wird diese, wenn ein Kind an unsere Schule kommt, jedoch nur unzureichend wiedergegeben. Denn die Lernvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Um die Stärken und Schwächen eines Kindes möglichst frühzeitig und genau zu diagnostizieren, findet am GOA schon kurz nach den Sommerferien für den Jahrgang 5 eine Testung im Bereich Deutsch statt. Diese ermitteln Rechtschreibfähigkeit, Lesefähigkeit und Textverständnis der Schülerinnen und Schüler und bildet damit die Grundlage für die Empfehlung bzw. Notwendigkeit einer Lernfördermaßnahme in den oben genannten Kompetenzbereichen. Bei auffälligen Testungsergebnissen setzen sich die Förderlehrer mit dem Schüler/der Schülerin und den Eltern in Verbindung.

III.2 Dokumentation

Ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Qualitätssicherung unserer Arbeit stellt unser Bemühen um eine verbindliche und (weitestgehend) vereinheitlichte Förderdokumentation dar, die neben den durchgeführten Maßnahmen auch eine Bilanzierung der gemeinsamen Arbeit enthält. Diese Form der Dokumentation ermöglicht allen Beteiligten, sich im Anschluss an jeden Förderblock über den Stand der Förderarbeit zu informieren und die weiteren Maßnahmen an den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Außerdem gelingt es uns auf diese Weise, individuelle Entwicklungsfortschritte sichtbar zu machen und diese gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern im Rahmen der Lernentwicklungsgespräche zu reflektieren. Schließlich können sie auch als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage auf den Zeugniskonferenzen herangezogen werden. Die hierzu erforderlichen Instrumente gilt es zu prüfen, weiter zu entwickeln und transparent zu kommunizieren.

III.3 Evaluation

Um Lernprozesse zu steuern, muss der Erfolg einer Fördermaßnahme regelmäßig überprüft werden. Im Fokus steht dabei die Rückmeldung der durchgeführten Maßnahmen durch die Förderlehrer und Lerntrainer sowie die Einschätzungen der Schüler und Eltern, basierend auf der Leistungsentwicklung. Dabei ist es uns wichtig, das Ganze immer in Verbindung mit der Formulierung und Umsetzung neuer bzw. überarbeiteter Ziele zu denken und unsere Evaluationsinstrumente und Qualitätskriterien ständig zu reflektieren und weiter zu entwickeln.

Ansprechpartner:
Frau Dr. Born (Förderkoordinatorin)

Mail:


[1] Wenn hier von Förderung die Rede ist, bedeutet dies sowohl die Förderung von leistungsschwächeren als auch von leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern im gesamten Schulalltag.