Krankmeldung

Wann sollte ich mein Kind daheim behalten? Welche Vorgaben gibt es? Muss müssen wir unser Kind krank- und später gesundschreiben lassen?

Die Sozialbehörde hat ein Merkblatt zum Umgang mit Atemwegserkrankungen veröffentlicht. In diesem werden die oben genannten und weitere Fragen beantwortet. Sie finden es hier (PDF-Datei):

Krankheitsbedingtes Fehlen

Eltern minderjähriger Kinder füllen bitte das unten vorliegende Formular vollständig aus. So werden Schulbüro, Klassenlehrer/Tutor, wie auch die Lehrkraft der ersten Stunde unmittelbar informiert. Wenn Ihr Kind durch das Fehlen auch einen Förderkurs versäumt, schreiben Sie bitte die betreffende Lehrkraft rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zusätzlich an. Bitte notieren Sie im Anmerkungsfeld, sollte eine Klassenarbeit betroffen sein (Angabe des Faches und Fachlehrers, bei dem die Arbeit stattfindet). Am ersten Tag der Rückkunft: schriftliche Entschuldigung im hinteren Teil des Schulplaners dabeihaben; vom Klassenlehrer und, in höheren Stufen, den betroffenen Kurslehrern innerhalb einer Woche abzeichnen lassen, für die Oberstufe gilt eine Frist von maximal zwei Wochen.

Wird uns als Schule eine Abwesenheit nicht mitgeteilt, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen, was ggf. die Note „ungenügend“ nach sich ziehen kann.

Besucht ihr Kind die GTS? Dann melden Sie es bei Abwesenheit bzw. Krankheit (außerdem) unbedingt über dieses Formular ab:

Krankmeldung per Formular

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