Auflagen der Schulbehörde für einen Auslandsaufenthalt

Für einen Schulbesuch im Ausland (§ 36 der APO-AH) gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums …(…) …., die nach dem Besuch der Klasse 9 in die Klasse 10 versetzt wurden und während der gesamten Klasse 10 oder während des zweiten Halbjahres der Klasse 10 eine vergleichbare Schule im Ausland regelmäßig besucht haben, rücken unter Anrechnung der Dauer des Schulbesuchs im Ausland in die Studienstufe auf, wenn zu erwarten ist, dass sie den Anforderungen der Studienstufe gewachsen sein werden. Die Entscheidung trifft die aufnehmende Schule auf Grundlage der Voten der Fachlehrkräfte der in Absatz 2 bezeichneten Fächer im Rahmen eines pädagogisch-fachlichen Gesprächs, welches durch Tests in einzelnen Fächern ergänzt werden kann.
  • Ist die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 nicht erfüllt, rückt die Schülerin oder der Schüler in die Studienstufe nur dann auf, wenn sie oder er an den Nachschreibterminen zu den letzten Klassenarbeiten der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache teilnimmt, die Leistungen in mindestens drei dieser Klassenarbeiten mindestens mit der Note 4 (ausreichend) und die Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache nicht mit der Note 6 (ungenügend) bewertet werden und ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wird.
  • Ein Eintritt in die Studienstufe ist grundsätzlich nur zu Beginn des ersten Halbjahres zulässig.

 

Antragsstellung bei der Schule

Zur Antragsstellung bei der Schule (Bitte um Beurlaubung) wird lediglich ein formloses Schreiben an die Schulleitung benötigt. Dieses Schreiben muss die Angaben, des Zeitaums des Auslandsaufenthaltes (in der Regel Schuljahr oder Schulhalbjahr), die Angabe der im Ausland besuchte Schule und ggf. eine beigefügte Bestätigung der Austauschorganisation enthalten. Nach Antragsstellung erhalten Sie eine schriftliche Antwort der Schulleitung ggf. mit weiteren Informationen über die Bedingungen zur späteren Versetzung in die Oberstufe (betrifft Aufenthalte in Klasse 10).

 

Auslandsberichte

 

Auslandsinformationsabend
 
Einmal im Jahr findet der Auslandsinformationsabend am GOA statt. An diesem Abend sind Vertreter aller großen Austauschorganisationen mit Ständen vor Ort. Außerdem berichten Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Auslandsaufenthalt absolviert haben von ihren Erfahrungen und Erlebnissen an den Schulen im Ausland. Für den genauen Termin behalten Sie unseren Terminkalender und die Startseite im Auge!

Für weitere Nachfragen steht Ihnen, die beauftragte Lehrerin Lena Euler per eMail zur Verfügung.