Infos zu den schriftl. und mündl. Überprüfungen in Klasse 10

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

im zweiten  Schulhalbjahr finden an allen Hamburger Gymnasien in den 10. Klassen Prüfungen statt. Sie bestehen aus einem zentralen schriftlichen und einem von den Schulen nach bestimmten Vorgaben gestalteten mündlichen Teil. In den Fächern Deutsch und Mathematik nimmt jede Schülerin/jeder Schüler regelhaft an den schriftlichen Prüfungen teil, darüber hinaus legt sie/er eine Fremdsprache fest (spätestens ab Jahrgang 8 unterrichtet), in der sie/er sich prüfen lassen möchte. Die mündliche Prüfung muss die Schülerin/der Schüler nur in zwei der drei Fächer ablegen. Vorgegeben ist hierbei allerdings, dass eines der mündlichen Prüfungsfächer die im Schriftlichen gewählte Fremdsprache sein muss.

Damit die Prüfungen für alle Beteiligten reibungslos vonstatten gehen können, hier einige Hinweise zu organisatorischen Einzelheiten:

I. Schriftliche Prüfungen

  • Deutsch: Dienstag, 03.02.2015 (Regeltermin); Mittwoch, 27.05.2015 (Nachschreibetermin); 135 Minuten (Dauer)
  • Mathematik: Donnerstag, 05.02.2015 (Regeltermin); Freitag, 29.05.2015 (Nachschreibetermin); 135 Minuten (Dauer)
  • Fremdsprache: Montag, 09.02.2015 (Regeltermin); Montag, 01.06.2015 (Nachschreibetermin); 90 Minuten (Dauer)

Sollte eine Schülerin/ein Schüler aus einem wichtigen Grund am Regeltermin nicht an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen können, müssen die Erziehungsberechtigten diesen Grund unverzüglich anzeigen. Nachschreibetermine für die einzelnen Fächer stehen bereits fest. Darüber hinaus gibt es einen zentralen Nachprüfungstermin in den Präsenztagen am Ende der Sommerferien.

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr in den jeweiligen Klassenräumen. An den Prüfungstagen fällt der Unterricht vor der Prüfung aus.

Das Papier bringen die Schülerinnen und Schüler bitte selber mit; genauso den Taschenrechner für die Mathematikprüfung.

In den Fächern Deutsch und Mathematik erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Einlesezeit von 20 Minuten. In dieser Zeit darf gelesen und gedacht werden.

Mit der Einlesezeit bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler: Deutsch- und Mathematikprüfung bis ca. 11:35 Uhr; Unterricht ab der 5. Stunde; Fremdsprachenprüfung bis ca. 10:30 Uhr. Unterricht ab der 4. Stunde.

Mathematik: Hier gibt es Arbeitszeiten mit und ohne Taschenrechner. Die Schülerinnen und Schüler geben zu Beginn der Prüfung ihren Taschenrechner ab und haben dann für den ersten Teil bis zu 45 Minuten Zeit. Spätestens dann (es geht also auch früher) geben sie den 1. Prüfungsteil ab, erhalten ihren Taschenrechner und beginnen mit dem 2. Teil der Prüfung.

Fremdsprachen: Die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs ist nur im Fach Latein erlaubt. Ansonsten sind keine Wörterbücher erlaubt.

Die Arbeiten werden jeweils von einer in einer Parallelklasse unterrichtenden Lehrkraft korrigiert. In der Woche vom 23. bis zum 27. Februar 2015 (unmittelbar vor den Frühjahrsferien) erhalten die Schüler die Prüfungsergebnisse; sie dürfen die Arbeiten etwa eine Unterrichtsstunde lang einsehen; mit den eventuell entstehenden Fragen sollten sie sich an die korrigierende Lehrkraft wenden. Danach werden die Arbeiten von der Schule archiviert.

Nach Bekanntgabe der Noten entscheiden die Schüler über die Ferien (bis zum 18. März) darüber, in welchen Fächern sie die mündlichen Prüfungen ablegen wollen. Um diese Entscheidung zu unterstützen, geben die Fachlehrer mit den Prüfungsergebnissen auch den aktuellen Leistungsstand (alles außer der Prüfung) bekannt.

II. Mündliche Überprüfungen (vom 30.03.2015 – 02.04.2015):

Die mündlichen Prüfungen finden als Gruppenprüfungen statt. Die Gruppen stellt der Fachlehrer zusammen. In der Regel sollte die Gruppengröße 5 Schüler nicht überschreiten.

Geprüft wird 45 Minuten lang. Vorher gibt es in allen Fächern eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten.

Nach einer kurzen Beratungszeit teilt der Prüfungsausschuss den Schülerinnen und Schülern ihre Noten mit.

Am Prüfungstag findet je nach Anzahl der zu prüfenden Schüler Unterricht statt. Ein Plan über Prüfungszeiten und Unterrichtsausfall wird in der Woche vor den Prüfungen erstellt.

Die Note für die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen geht mit 30% in die Ganzjahresnote der Klasse 10 ein. Hat die Schülerin/der Schüler sich sowohl schriftlich als auch mündlich prüfen lassen, wird die Note gemittelt, im Zweifelsfall wird zur besseren Note hin gerundet.

Sollte es noch Fragen geben, wenden Sie sich gerne an mich.

Ich wünsche allen Beteiligten erfolgreiche und reibungslose Prüfungen

von Birgit Schaaff