Gymnasium Oberalster: Hausordnung (Stand: 01.08.2025)
Damit wir an dieser Schule gemeinsam friedlich, vertrauensvoll und erfolgreich arbeiten können, ist es notwendig, dass wir uns an bestimmte Regeln halten. Grundsatz dabei ist, dass sich Lehrende und Lernende gegenseitig respektieren sowie achtsam und tolerant miteinander umgehen.
1. Sorgfalt/Ordnung
- Jedes Schulmitglied ist für den guten Zustand von Ausstattung und Materialien sowie die Sauberkeit der Schule verantwortlich.
- Alle Schulmitglieder tragen der Unterrichtssituation angemessene Kleidung.
- Jede Lerngruppe hinterlässt den jeweiligen Lernraum, ggf. einschließlich Vorraum, gereinigt, stellt die Stühle hoch und schließt die Fenster.
- Die Turnhallen werden nur mit geeigneten sauberen Sportschuhen betreten.
- Der Geländedienst wird sorgfältig wahrgenommen.
2. Unterricht
- Stundenbeginn und Stundenende sollen von Schülern und Lehrern pünktlich eingehalten werden.
- Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, melden die
- Klassensprecher dies im Schulbüro.
- Das Essen und Trinken ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet.
- Ausnahmefälle entscheidet die Lehrkraft.
3. Pausen
- Während der großen Pausen am Vormittag verlassen alle Schüler die Kabinette/Fachräume. Die Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen, jedoch nur in ihrem eigenen Kabinett bzw. in Fachräumen nur nach Rücksprache mit der Fachschaft.
- Schüler dürfen in den Pausen alle beaufsichtigten und von der Aufsicht einsehbaren Bereiche des Schulgeländes nutzen. Beete und Gebüsche sind hiervon ausgenommen.
- Die Schüler der Klassenstufen 5-9 dürfen das Schulgelände während der Schulzeit (einschließlich Ausfallstunden und GTS) nicht verlassen. In dringenden Fällen ist die Genehmigung einer Lehrkraft einzuholen.
- Für Ballspiele sind folgende Plätze freigegeben: Auf dem grünen und dem gelben Platz dürfen Schüler mit Lederbällen spielen. Die Plätze hinter Trakt 4 und die Wiese vor Trakt 6 können mit Softbällen genutzt werden.
- Der Flurbereich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes (außer Kunstflur) ist dem Lehr- und dem Verwaltungspersonal vorbehalten. Schüler dürfen diesen Bereich ausnahmsweise über denHaupteingang betreten und verlassen, wenn sie ein Anliegen im Schulbüro oder bei einer Lehrkraft haben. Sie bleiben hierbei außerhalb des Lehrerzimmers, der Lehrerarbeitsräume und des Kopierraums.
- Die Flurbereiche der Gebäude sind als Aufenthaltsbereich nicht geeignet. Schüler betreten diese Bereiche nur am Pausenende oder zum Verlassen der Fachräume. Die Passierbarkeit der Flure darf nicht durch Ablegen von Taschen o. ä. behindert werden.
4. Mittagessen
- Schüler, die mittags essen wollen, haben bei Mangel an Sitzplätzen in der Pausenhalle Vorrang.
- Tellergerichte und Getränke in offenen Bechern dürfen nur in der Pausenhalle, im Vorraum der Aula und an den Tischen vor der Pausenhalle verzehrt werden.
- Das benutzte Geschirr ist abzuräumen, Essenreste und Müll sind generell in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Aufsicht kann einzelne Schüler zur Reinigung heranziehen.
- Die Schüler dürfen sich kein Essen in die Schule anliefern lassen.
5. Sicherheit
- Jede Person muss sich auf dem Schulgelände so verhalten, dass sie andere oder sich selbst nicht gefährdet. Daher ist beispielsweise das Werfen von Schneebällen verboten.
- Auf dem Schwarzen Hof dürfen Schüler zur An- und Abfahrt mit Fahrrädern in Schrittgeschwindigkeit fahren. In anderen Bereichen des Geländes schieben sie die Räder. Schüler dürfen den Lehrerparkplatz nicht zur Durchfahrt, als Durchgang oder zum Aufenthalt nutzen.
- Schüler dürfen Fachräume und Sportanlagen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten.
- In Treppenhäusern dürfen aus Sicherheitsgründen keine Taschen oder andere Gegenstände abgelegt werden. Treppenhäuser sind keine Aufenthaltsbereiche.
- Bei einem Gebäudealarm (Feueralarm) gehen alle Personen ruhig zu der für den jeweiligen Unterrichtsraum gekennzeichneten Sammelstelle. Bei Alarm während der Unterrichtszeit bleibt jede Lerngruppe unter der Führung der jeweiligen Lehrkraft zusammen.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Waffen auf dem Schulgelände ist verboten.
6. Technische Geräte
- Während des gesamten Schultags müssen alle mobilen elektronischen Geräte der Schüler in den Gebäuden und auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet und nicht sichtbar mitgeführt werden. Letzteres gilt auch für Kopfhörer aller Art.
- Es kann Ausnahmen von dieser Regel geben, wenn Lehrkräfte die Nutzung von Geräten aus unterrichtlichen Gründen erlauben.
7. Suchtmittel
- Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden. Das Rauchen unmittelbar vor dem Schulgelände ist auch bei Volljährigkeit der rauchenden Schulmitglieder unerwünscht.
- Alkoholkonsum ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Schulleitung kann bei besonderen Anlässen wie Schulfeiern Personen ab 16 Jahren einen gemäßigten Alkoholkonsum erlauben.
- Das Mitbringen und der Konsum von Drogen ist verboten und wird bestraft.
Entschuldigungspraxis und Fehlzeitenregelung / Leistungserhebungen
Für alle Jahrgangsstufen des GOA gelten folgende Regelungen:
Fehlen aus medizinischen Gründen
Am ersten Krankheitstag muss bis spätestens 7:45 Uhr eine Abmeldung per IServ-Elternkonto vorliegen.
- Die voraussichtlichen Fehltage müssen angegeben werden.
- Außerdem müssen Lerntrainer/AG-Leiter/innen per Mail benachrichtigt werden.
- Wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht per IServ-Elternkonto oder durch eine unbefugte Person abgemeldet, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen, was i. d. R. die Note „ungenügend“ für die entsprechende Fehlzeit nach sich zieht. Die elektronische Krankmeldung gilt bis einschließlich Klasse 8 auch als elterliche Entschuldigung. Das „gelbe Pflaster“ zeigt die Entschuldigung an. Ab Jahrgang 9 kann eine Fehlzeit nur per elterlicher Entschuldigung im Entschuldigungsheft berücksichtigt werden.
Entschuldigungspraxis
- Entschuldigungen werden ab Jahrgang 9 nur akzeptiert, wenn sie zusätzlich zur Krankmeldung in IServ von den Sorgeberechtigten als Fließtext mit eigener Unterschrift im Entschuldigungsheft eingetragen und innerhalb von zwei Wochen nach Rückkunft zur Unterschrift und Eintragung im digitalen Klassenbuch in der wöchentlichen Entschuldigungssprechstunde vorgelegt werden. Erst nach diesem Schritt ist die Entschuldigung vorgenommen (blaues Pflaster in IServ).
- Atteste und das Entschuldigungsheft müssen bis zum Ende des Schuljahres bzw. Semesters aufbewahrt und auf Verlangen ggf. nochmals vorgelegt werden.
- Eltern können den Status einer Krankmeldung in ihrem IServ-Elternkonto einsehen und dadurch nachvollziehen, ob die Entschuldigung vorgenommen wurde. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wende sich der/die Betroffene bitte erneut an die Entschuldigungssprechstunde.
Abmeldungen im Tagesverlauf
Solltet ihr während des Schultages erkranken, geht ihr zum Schulbüro und tragt euch in das gelbe Heft ein und ruft, sofern ihr noch nicht volljährig seid, eure Eltern an. Wer sich nicht an diesen Ablauf hält, dessen Fehlzeiten für diesen Tag werden als unentschuldigt notiert.
Unentschuldigten Fehlzeiten
Unentschuldigte Fehlzeiten werden als ungenügende Leistungen gewertet, die in die Zeugnisnote einfließen. Sehr lange Abwesenheiten, auch entschuldigte, können dazu führen, dass ihr nicht mehr bewertbar seid. In solchen Fällen werden eure Eltern sowie ggf. externe Beratungsstellen informiert, um gemeinsame Lösungen zu finden.
Schulisch bedingte Fehlzeiten (Teilnahme an Schulveranstaltungen, Sportwettbewerbe …) werden durch die Verwaltungsleitung stets als schriftlich entschuldigt im digitalen Klassenbuch vermerkt und zählen nicht als Fehlzeiten für das Zeugnis.
Die Schule behält sich vor, bei einer auffälligen Häufung der Fehlzeiten eine Attestpflicht auszusprechen. In diesem Fall können Fehlzeiten nur noch mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden.
Termingebundene Leistungsanforderungen
Klassenarbeiten, Präsentationen oder feste Referatstermine etc. haben Priorität vor anderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Eine Nichtteilnahme aufgrund schulischer Veranstaltungen kann nur die Fachlehrkraft nach einer vorausgegangenen Absprache entschuldigen. Nur in diesem Fall können Klassenarbeiten/Klausuren nachgeschrieben oder Leistungen nachgereicht werden.
Unmittelbar nach dem krankheitsbedingten Fehlen ist eine unterschriebene Entschuldigung vorzulegen, erst dann gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Ab Klasse 10 ist für einen versäumten Klassenarbeits- bzw. Klausurtermin grundsätzlich spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte eine Abmeldung im Tagesverlauf vor einer Klassenarbeit notwendig sein, ist diese ebenfalls ausschließlich in Rücksprache mit der Fachlehrkraft möglich, bei der die Arbeit geschrieben wird. Sollte diese Lehrkraft nicht anzutreffen sein, muss sie umgehend direkt per Mail informiert werden. Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 gilt: Ein Arzt muss noch am selben Tag aufgesucht werden, um ein tagesaktuelles Attest zu erhalten. Eine Bescheinigung über einen Praxisaufenthalt ist nicht ausreichend.
Nachschreiben von Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren
Die Lehrkraft kann Klassenarbeiten, Tests oder Klausuren sofort nach Rückkehr nachschreiben lassen, sofern nicht eine weitere Arbeit am selben Tag geschrieben wird.
Es gibt aber auch die Möglichkeit eines späteren Nachschreibtermins – entweder individuell während des Unterrichts oder zentral an den im Schulkalender und im Klassenarbeitsplan in IServ vermerkten Terminen. Welche Möglichkeit gewählt wird, entscheidet die Lehrkraft.
Es ist aber immer sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Fachlehrkraft in Verbindung zu setzen, um einen Wunsch zu äußern oder Klarheit zu haben. Die Nachschreiber sind verpflichtet, dem Lehrer eventuelle Kollisionen mit anderen Klassenarbeiten frühestmöglich per Mail mitzuteilen. Wird ein Nachschreibtermin versäumt, ist in allen Jahrgangsstufen ein ärztliches Attest erforderlich.
Für alle Leistungsmessungen ist zu beachten:
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der während einer Klausur […] täuscht, zu täuschen versucht, bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen** anderer hilft, schuldhaft die ordnungsgemäße Durchführung einer Klausur behindert oder sich weigert, eine Leistung zu erbringen, kann von der Fortsetzung der Bearbeitung der Aufgaben ausgeschlossen oder zur Wiederholung der Klausur bestimmt werden. Wird die Schülerin oder der Schüler von der Fortsetzung der Bearbeitung der Aufgaben ausgeschlossen, ohne dass deren Wiederholung zugelassen wird, so gilt die jeweilige Leistung als nicht erbracht.
** Auch auswendig gelernte Formulierungen sind fremde Quellen und müssen als Zitat oder durch indirekte Rede o. ä. gekennzeichnet werden. vgl. APO-AH zum Versäumnis (§ 27) und Besonderen Vorkommnissen
Nacharbeiten von Versäumtem: Holschuld
Dies liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Schülers bzw. jeder einzelnen Schülerin. Wer krank war, muss sich die Materialien, Hausaufgaben etc. rechtzeitig besorgen. Ein zuverlässiger Hausaufgabenpartner kann dabei hilfreich sein. Vom Anschreiben von Lehrkräften zu diesem Zweck ist bitte abzusehen.
Befreiung vom Unterricht
Behördliche Termine und/oder Beurlaubungen bzw. andere Unterrichtsbefreiungen aus einem wichtigen Grund (Trauerfälle, dringende familiäre Verpflichtungen etc.): Bitte unbedingt rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher, in begründeten Einzelfällen allerspätestens drei Tage vorher mit geeigneten Nachweisen (als PDF-Anhang) per IServ-Elternkonto eine Beurlaubung beantragen. Ausschließlich die Abteilungsleitungen bescheiden die Anträge; bitte sprechen Sie diese im Antrag auch an. Formlose Beurlaubungsanträge (z. B. per Mail an die Klassen- oder Schulleitung) werden nicht berücksichtigt.
Benutzerordnung für die Lernmittelbücherei
Bitte lies dieses Schreiben aufmerksam durch, um Irritationen am Ende des Schuljahres zu vermeiden. Du kannst selbst dazu beizutragen, dass jeder ästhetisch ansprechende Bücher erhält!
Folgende Dinge musst du beachten:
- Bitte deinen vollständigen Namen sofort nach der Ausleihe vorne im Buch notieren!
- Dann innerhalb von drei Tagen alle nicht eingeschlagenen Bücher ordentlich einschlagen, auch die Lektüren, egal wie oft sie vorher schon ausgeliehen waren. Beim Einschlagen bitte darauf achten, dass der Barcode nicht verdeckt bzw. zugeklebt wird. Bitte durchsichtige, selbstklebende Folie verwenden und die Buchecken und -ränder zwingend mit einschlagen!
- Stark beschädigte Bücher, die aus Versehen von uns ausgegeben wurden, müssen innerhalb der ersten Schulwoche bzw. der ersten Ausleihwoche (bei Lektüren z. B.) reklamiert werden. Diese Exemplare werden dann gesondert markiert und du bist dann frei von Regressansprüchen.
- Es ist nicht erlaubt, in Bücher hineinzuschreiben, auch nicht mit radierbaren Stiften! Notizzettel etc. sind vor der Rückgabe zu entfernen, Umschläge nicht!
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Die Rückgabe von Lektüren erfolgt ausschließlich durch dich persönlich in der Lernmittelbücherei. Bitte nichts in unsere Fächer legen lassen, beim Lehrer oder im Schulbüro abgeben! Sonst wird das Buch nicht von deinem Konto ausgetragen. Da wir über eventuelle Beschädigungen entscheiden müssen und dies gleich mitteilen wollen, ist persönliches Erscheinen notwendig.
Im Krankheitsfall kann natürlich ein Elternteil oder auch ein guter Freund/gute Freundin einspringen und dich informieren. Bei Verlust des Buches wirst du als Entleiher haftbar gemacht, daher solltest du es nicht aus der Hand geben.
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Bei der Rückgabe von in jedweder Form beschädigten Exemplaren muss je nach Grad der Beschädigung und Häufigkeit des Verleihs eine gewisse Summe erstattet werden, da vorzeitig neue Exemplare beschafft werden müssen.
Bitte keinen selbständigen Neukauf vornehmen, da dann oft die Auflagen etc. nicht zu den vorhandenen Exemplaren passen.
Folgende Prozentsätze werden zugrunde gelegt:
Bei „normalen“ Schulbüchern
- beim Erstverleih: 80 % des Neupreises
- beim Zweitverleih: 60 % des Neupreises
- beim Drittverleih: 40 % des Neupreises
- beim Viertverleih: 20 % des Neupreises
- ab dem Fünftverleih: 10 % des Neupreises
Bei Lektüren
- beim Erstverleih: 100 % des Neupreises
- beim Zweitverleih: 80 % des Neupreises
- beim Drittverleih: 60 % des Neupreises
- beim Viertverleih: 40 % des Neupreises
- ab dem Fünftverleih: 20 % des Neupreises
- Der Erstattungsbetrag wird vor Ort in der Lernmittelbücherei berechnet und bezahlt. Dafür erhältst du bei Bedarf eine Quittung und das erstattete Buch wird von deinem Konto gelöscht und du kannst es behalten.
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Ist dein Buchkonto nicht ausgeglichen, bekommst du im neuen Schuljahr keine neuen Bücher! Fehlen am Ende eines Schuljahres von den laut Klassenstufe abzugebenden Büchern einige Exemplare, müssen diese ersetzt werden. Dazu wird wie in Punkt 6 und 7 beschrieben verfahren.
Wir behalten uns in Absprache mit der Schulleitung vor, das Zeugnis nur im Austausch mit den Büchern herauszugeben bzw. mit dem dafür zu erstattenden Restbetrag.
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Neben der Bücheraus- und -rückgabe zu Schuljahresbeginn und -ende gelten die an folgenden Stellen einzusehenden/ausgehängten Öffnungszeiten:
- an der Glastür der Lernmittelbücherei
- auf der Homepage der Schule: gymnasium-oberalster.de/lernmittelbuecherei
Kontaktmöglichkeit: Mail an die Lernmittelbücherei
- Falls deine Lehrkraft im Verlauf des Schuljahres z. B. Lektüren behandeln möchte, wird sie dies rechtzeitig bekannt geben, so dass du zu den Sprechzeiten kommen kannst, um dein Exemplar persönlich abzuholen. Kümmere dich unbedingt rechtzeitig darum, da wir außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten nicht in der Lernmittelbücherei anzutreffen sind!
Hamburg, den 01.05.2021
Die Schulleitung
Benutzungsordnung für die Schulbibliothek
1. Allgemeines
Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung des Gymnasiums Oberalster, in der Bücher und andere Medien zur schulischen Arbeit bereitgestellt werden und in der Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Alle Lehrer/innen und Schüler/innen des Gymnasiums sind berechtigt, im Rahmen dieser Benutzungsordnung die Medien und Einrichtungen zu nutzen.
2. Zulassung zur Nutzung der Bibliothek
Alle Schüler/innen – bei nichtvolljährigen Schülern/Schülerinnen zusätzlich ein Erziehungsberechtigte/r – erkennen die Benutzungsordnung schriftlich an. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung der Bibliothek.
3. Verhalten in der Bibliothek
Die Bibliothek ist ein Lernort. Sie dient als Arbeitsstätte der Vor- und Nachbereitung von Lernstoff; der einzelnen oder gemeinsamen Recherche von Arbeitsaufträgen.
Sie ist kein einfacher Aufenthaltsraum für die Pausen.
- Es gilt die aktuelle Hausordnung des Gymnasiums Oberalster.
- Jede/r Schüler/in hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein/e andere/r Schüler/in gestört wird. Dies beinhaltet insbesondere, dass ruhig gearbeitet wird und Unterhaltungen leise geführt werden.
- Essen und Getränke dürfen nicht mitgebracht und verzehrt werden.
- Es ist nicht gestattet, mitgebrachte technische Geräte wie Handys in der Bibliothek zu nutzen.
- Ausnahmen bilden Laptops. Diese dürfen jedoch ausschließlich für schulische Zwecke und nach Absprache genutzt werden.
- Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Gegebenenfalls kann ein/e Schüler/in der Bibliotheksräume verwiesen werden.
4. Ausleihe von Medien
- Leihfrist: Die Leihfrist wird für verschiedene Medienarten unterschiedlich festgelegt:
- für Bücher und Spiele: 3 Wochen
- für Zeitschriften und CDs/DVDs/CD-ROMs: 1 Woche
- Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden.
-
Überschreiten der Leihfrist: Bei Überschreiten der Leihfrist wird der Ausleiher nach einer Woche zunächst schriftlich über den/die Klassenlehrer/in oder Tutor/in oder per Mail gemahnt.
Die zweite Mahnung erfolgt nach weiteren zwei Wochen auf dem gleichen Wege. Die dritte Mahnung erfolgt weitere zwei Wochen später schriftlich durch die Schulleitung über den Postweg.
Für diese Mahnung erhebt die Bibliothek im Auftrag der Schule eine Mahngebühr von 3,– €.
- Ausleihmenge: In der Regel können bis zu 3 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
- Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
- Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.
- Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.
5. Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
- Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
- Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
- Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
- Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliothek – unabhängig von einem Verschulden – die Ersatzbeschaffung oder die Kosten für die Neuanschaffung verlangen.
- Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.
6. Nutzung der Computer-Arbeitsplätze
- Es gilt die „Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler“ des „Gymnasium Oberalster vom 10. Januar 2007“. Darin sind insbesondere die Beachtung strafrechtlicher Vorschriften und mögliche Schadensersatzforderungen geregelt.
- Die Computer und sonstige Geräte dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden (keine Spiele, kein Chatten, Ebay, etc.).
- Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden.
- Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.
7. Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.
8. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.08.2009 in Kraft.
